Vertragsunterlagen

AVV und Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB, § 43e BRAO und § 62a StBerG – ohne Aufpreis, vorab prüfbar.

Kurz erklärt

Warum braucht eine Kanzlei zwei Verträge mit ihrem IT-Dienstleister?

Als IT-Dienstleister Ihrer Kanzlei schließen wir zwei getrennte Verträge in Textform: einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 StGB, § 43e BRAO und § 62a StBerG. Beide gehören zu jedem Kanzlei-Paket ohne Aufpreis. Ihre Daten liegen ausschließlich in Deutschland, auch die Sicherungen; beim Ausstieg erhalten Sie einen vollständigen Export und eine Löschbestätigung.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt den Datenschutz nach Art. 28 DSGVO. Er erfasst aber nicht das Berufsgeheimnis. Dafür verlangen § 43e BRAO und § 62a StBerG einen eigenen Vertrag in Textform, der den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die Strafbarkeit nach § 203 StGB belehrt. Erst beide Dokumente zusammen erfüllen die Pflichten, die Anwälte und Steuerberater beim Auslagern ihrer IT haben.

  • AVV mit TOM-Anlage: Weisungsbindung, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmer, Löschung und Rückgabe am Vertragsende
  • Verschwiegenheitsvereinbarung: Belehrung über § 203 StGB, Zugriff nur soweit für den Betrieb erforderlich
  • Alle Mitarbeitenden mit Zugriff sind schriftlich verpflichtet und belehrt, Unterauftragnehmer in Textform
  • Unterauftragnehmer stehen namentlich in einer eigenen Liste; über Änderungen informieren wir Sie vorab, Sie können widersprechen

Welche Unterlagen können Sie vor Vertragsschluss prüfen?

Die Muster lassen wir derzeit anwaltlich prüfen. Bis sie hier als PDF bereitstehen, senden wir Ihnen jedes Dokument auf Anfrage per E-Mail – auch ohne Auftrag, zur Prüfung durch Ihre Kanzlei oder Ihren Datenschutzbeauftragten. Die Liste der Unterauftragnehmer nennt den Betreiber des Rechenzentrums und jeden weiteren Dienstleister, der mit Ihren Daten in Berührung kommen kann.

  • Muster-Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) mit TOM folgt – auf Anfrage vorab per E-Mail
  • Verschwiegenheitsvereinbarung (§ 203 StGB, § 43e BRAO, § 62a StBerG) folgt – auf Anfrage vorab per E-Mail
  • Liste der Unterauftragnehmer folgt – auf Anfrage vorab per E-Mail
  • Leistungsbeschreibung Kanzlei-Hosting folgt – auf Anfrage vorab per E-Mail
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hosting folgt – auf Anfrage vorab per E-Mail

Was passiert mit Ihren Daten, wenn Sie kündigen?

Sie erhalten einen vollständigen Export Ihrer Daten ohne Aufpreis: Dateien im Original, Datenbanken als Sicherung im Format der jeweiligen Fachsoftware, damit Ihr neuer Dienstleister sie einspielen kann. Auf Wunsch unterstützen wir den Umzug zu Ihrem neuen Dienstleister nach Aufwand. Nachdem Sie den Export bestätigt haben, löschen wir Ihre Umgebung einschließlich der Sicherungen nach den Fristen des AVV und schicken Ihnen eine schriftliche Löschbestätigung.

Wer beantwortet Ihre Datenschutzfragen?

Fragen zum AVV, zu den TOM, zu Unterauftragnehmern oder zu einer Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten richten Sie an unser Datenschutz-Postfach. Wir antworten schriftlich, damit Sie die Auskunft in Ihrer Dokumentation ablegen können.

datenschutz@klbx.cloud

FAQ

Häufige Fragen

Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag für Anwälte und Steuerberater aus?

Nein. Der AVV nach Art. 28 DSGVO regelt nur den Datenschutz. Für das Berufsgeheimnis verlangen § 43e Abs. 3 BRAO und § 62a Abs. 3 StBerG zusätzlich einen Vertrag in Textform mit Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen nach § 203 StGB. Wir schließen deshalb immer beide Verträge.

Was muss eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e BRAO und § 62a StBerG enthalten?

Das Gesetz nennt drei Punkte: die Verpflichtung zur Verschwiegenheit unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, die Zusage, nur so weit auf fremde Geheimnisse zuzugreifen, wie es für den Auftrag erforderlich ist, und eine Regelung, ob und unter welchen Bedingungen weitere Personen wie Unterauftragnehmer hinzugezogen werden dürfen.

Sind auch Ihre Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja. Jede Person bei KLBX Cloud mit Zugriff auf Kanzleisysteme ist schriftlich verpflichtet und über § 203 StGB belehrt. Unterauftragnehmer setzen wir nur ein, wenn sie in Textform entsprechend verpflichtet sind; welche das sind, steht in der Liste der Unterauftragnehmer.

Wo werden die Daten der Kanzlei gespeichert?

Ihre Daten liegen ausschließlich in Deutschland, auch die Sicherungen. Betrieben wird die Umgebung im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Falkenstein (Vogtland, Sachsen), zertifiziert nach ISO/IEC 27001. Das Zertifikat gehört dem Rechenzentrumsbetreiber, nicht KLBX Cloud. Eine Übermittlung in Drittländer findet für das Hosting nicht statt. Das ist auch berufsrechtlich wichtig: § 43e Abs. 4 BRAO und § 62a Abs. 4 StBerG erlauben Dienstleister im Ausland nur bei vergleichbarem Geheimnisschutz.

Was kosten AVV, Verschwiegenheitsvereinbarung und Datenexport beim Ausstieg?

Nichts zusätzlich. Beide Verträge sind Bestandteil jedes Kanzlei-Pakets, von Basis bis Premium. Der vollständige Datenexport am Vertragsende ist ebenfalls ohne Aufpreis; nur Unterstützung beim Umzug zu einem anderen Dienstleister berechnen wir nach Aufwand.

Brauche ich die Einwilligung meiner Mandanten, wenn die Kanzlei-IT ausgelagert wird?

Für den allgemeinen IT-Betrieb in der Regel nicht. § 43e Abs. 5 BRAO und § 62a Abs. 5 StBerG verlangen die Einwilligung nur, wenn eine Dienstleistung unmittelbar einem einzelnen Mandat dient. Hosting, Updates und Datensicherung betreffen die gesamte Kanzlei, nicht ein bestimmtes Mandat. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, prüfen Sie bitte selbst oder mit Ihrer Kammer; unsere Angaben sind kein Rechtsrat.

Gilt die Verschwiegenheitsvereinbarung auch für Microsoft 365?

Unsere Vereinbarung gilt für alles, was KLBX Cloud selbst betreibt: Terminalserver, Fachsoftware und Sicherungen. Für Microsoft 365 gelten die Vertrags- und Datenschutzbedingungen von Microsoft direkt zwischen Ihrer Kanzlei und Microsoft, auch wenn Sie das Abo über uns beziehen. Microsoft bietet Berufsgeheimnisträgern in Deutschland eine Zusatzvereinbarung zur Verschwiegenheit an, die Sie über Ihren Microsoft-Partner erhalten. Maßstab für die Prüfung sind die Hinweise Ihrer Kammer, etwa die der BRAK zu Microsoft 365.

Kann ich die Unterlagen vor einem Auftrag prüfen lassen?

Ja. Wir senden Ihnen AVV mit TOM, Verschwiegenheitsvereinbarung, Liste der Unterauftragnehmer und Leistungsbeschreibung vorab per E-Mail, damit Ihre Kanzlei oder Ihr Datenschutzbeauftragter sie in Ruhe prüfen kann. Die Prüfung verpflichtet Sie zu nichts.

Hintergrund: Darf ich als Anwalt oder Steuerberater meine IT auslagern?

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Schreiben Sie uns, welche Dokumente Sie prüfen möchten. Offene Punkte klären wir anschließend in einem kostenlosen Gespräch von 30 Minuten.

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Stefan Kleebauer, Geschäftsführer
089 244 182 380 · Mo–Fr 8–18 Uhr